Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)

BayGibitR - Breitband Förderverfahren 

Die Kommune Oberschönegg beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)".

Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/  veröffentlicht.

 

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Förderschritt 7 - Kooperationsvertrag

Stellungnahme der Gemeinde bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie -BayGibitR).

Bestätigung zum Kooperationsvertrag (PDF)

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Förderschritt 6 - Zuwendungsbescheid

Die Gemeinde Oberschönegg hat am 12.12.2022 den Zuwendungsbescheid zugesandt bekommen.

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Förderschritt 5 - Auswahlverfahren Ergebnis

 

Bekanntmachung der Gemeinde Oberschönegg bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR).

Bekanntmachung vorgesehene Auswahlentscheidung (PDF)

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Förderschritt 4 – BayGibitR, interkommunales Auswahlverfahren Oberschönegg und Egg, Bekanntmachung 

Achtung !!! 

Fristverlängerung der Angebotsabgabe bis zum 28.12.2021, Verlängerung der Bindefrist des Angebotes bis zum 28.06.2022

Zusätzlich haben sich im Bezug auf vorhandene Leerrohre die Vorgaben für die Übernahme dieser Leerrohr geändert. 

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die neue Bekanntmachung interkommunales Auswahlverfahren (PDF)

 

Die Gemeinden Oberschönegg und Egg führen zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges, interkommunales Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie -BayGibitR) durch. 

Die Gemeinden Oberschönegg und Egg bitten mit der nachfolgenden Bekanntmachung und den weiteren Unterlagen, Angebote bis zum 05.11.2021 um 12:00 Uhr einzureichen.

 

Bekanntmachung interkommunales Auswahlverfahren (PDF)

Karte Oberschönegg Erschließungsgebiete (PDF)

Karte Egg Erschließungsgebiete (PDF)

 

Kriterien und Bewertungsvorgehen

 

Die Zusendung der Adresslisten des Auswahlverfahrens für die Gemeinden Oberschönegg und Egg an den Betreiber erfolgt erst ab Eingang der unterschriebenen Verpflichtungserklärung für diesen Förderschritt.

 

Nutzungsbedingungen Geodaten (PDF)

Verpflichtungserklärung Geodaten (PDF)

 

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Förderschritt 3 – BayGibitR, Markterkundung Ergebnis

 

Die Gemeinde Oberschönegg hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt. 

Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.

 

Ergebnis Markterkundung (PDF)

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BayGibitR - Breitband Förderverfahren 

Die Gemeinde Oberschönegg beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)".

Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/  veröffentlicht.

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Förderschritt 2 – BayGibitR, Markterkundung Bekanntmachung

Die Gemeinde Oberschönegg veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung.

Die Kommune bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 24.01.2021 an der Markterkundung zu beteiligen.

Dokumente:

Bekanntmachung zur Markterkundung (PDF)

Karte Ist-Versorgung vorläufiges Erschließungsgebiet (PDF)

 

Bitte die Adressenliste mit der unterschriebenen Verpflichtungserklärung (siehe Förderschritt 1) anfordern.

Bei Verwendung von mehr als 30 % an Adressen bei der Ausschreibung erfolgt die Zusendung der Adressliste an den Betreiber erst ab Eingang der unterschriebenen Verpflichtungserklärung (siehe Förderschritt 1).

 

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Förderschritt 1 – BayGibitR, Beginn Bestandsaufnahme

Gemäß der BayGibitR hat die Gemeinde Oberschönegg für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload in einer Adressliste und einer Karte zu nachfolgend veröffentlicht.

Nutzungsbedingungen Geodaten (PDF) 

Verpflichtungserklärung Geodaten (PDF) 

 

Hinweise – Breitbandzentrum Amberg:

 

f) Hinweise zu den Nutzungsbedingungen der amtlichen Hauskoordinaten 

Die AL enthält Daten der Bayerischen Vermessungsverwaltung. Bei Veröffentlichung der Adressliste bzw. bei Weitergabe der Daten an einem Auftragnehmer, sind die Nutzungsbedingungen i.V.m. der Verpflichtungserklärung zu beachten. 

  • Soweit mehr als 30 % der Adressen einer Gemeinde in der AL enthalten sind, darf die AL nicht ohne weiteren Zugangsschutz veröffentlicht werden. Die Nutzungsbedingungen sind von den Auftragnehmern (z.B. Netzbetreiber) durch Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung anzuerkennen. Beide Dokumente können auf der Internetseite des Breitbandzentrums (www.schnelles-internet.bayern.de) heruntergeladen werden und sind mit Bekanntmachung der Markterkundung (Modul 2) sowie mit Bekanntmachung des Auswahlverfahrens (Modul 4) auf der Internetseite der Gemeinde zu veröffentlichen. 
  • Textvorschlag zur Veröffentlichung auf der Internetseite der Gemeinde:
  • „Die Adressliste wird nach Übermittlung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung 
  • bereitgestellt.“ 
  • Beinhaltet die AL weniger als 30 % der Adressen einer Gemeinde, so kann die Adressliste mit Bekanntmachung der Markterkundung bzw. des Auswahlverfahrens zusammen mit den Nutzungsbedingungen und der Verpflichtungserklärung auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht werden. 

 

 

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